Weiterbilden, ohne dass das Tagesgeschäft leidet.
Wenn sich Anforderungen durch KI, Digitalisierung oder den Arbeitsmarkt verändern, kann das Qualifizierungschancengesetz Weiterbildungen fördern. Je nach Unternehmensgröße werden Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt bezuschusst. Wir prüfen gemeinsam, welche Förderung möglich ist.


Förderung für die, die schon im Job sind.
Das Qualifizierungschancengesetz – kurz QCG – ist das gesetzliche Förderinstrument für Beschäftigte. Während der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) für Arbeitsuchende gedacht ist, richtet sich das QCG (§ 82 SGB III) an Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden gezielt weiterbilden möchten.
Den Antrag stellt i.d.R. nicht der Beschäftigte selbst (je nach Verfahrensart) – sondern der Arbeitgeber für den Beschäftigten. Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich bei Bewilligung an zwei Kostenblöcken:
Beides sind Zuschüsse – keine Kredite, keine Rückzahlung. Vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt und die Maßnahme wird vor Beginn bewilligt.
Wie viel Förderung – das hängt von Ihrer Unternehmensgröße ab.
Die genauen Sätze sind im § 82 SGB III gestaffelt – damit kleinere Unternehmen, die sich Weiterbildung sonst schwerer leisten können, besonders unterstützt werden. Hier die Übersicht:
*Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)


Wichtig zu wissen
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung ohne rechtlichen Anspruch. Es eignet sich immer mit uns ins Gespräch zu gehen, wir schauen gemeinschaftlich, welche Weiterbildungsmöglichkeiten für den Beschäftigten oder für das Unternehmen möglich ist. Im Anschluss ist es unabdingbar, ein Gespräch mit der zuständigen Agentur für Arbeit zu führen. Denn die Entscheidung, ob gefördert wird, liegt bei der zuständigen Sachbearbeitung. Weiteres klären wir gerne vorab in einem persönlichen Gespräch.
Vier Schritte. Eine klare Rollenverteilung.
Wir hören Ihnen als Beschäftigter oder als Unternehmen zu und wollen Sie verstehen.
Sie sprechen mit uns – allein, mit Ihrem Vorgesetzten oder gemeinsam mit Ihrer Geschäftsführung. Wir wollen verstehen: Welche Aufgaben verändern sich gerade? Welche Kompetenzen fehlen im Team? Welche Mitarbeitenden profitieren von welcher Qualifikation? Daraus entsteht ein erster Konzept-Vorschlag aus unseren zugelassenen Weiterbildungsmodulen.
Sie sprechen mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Nachdem wir einen Konzeptvorschlag erstellt haben, passen wir diesen gemeinsam an, bis er perfekt zu Ihnen passt. Anschließend führen Sie ein persönliches Gespräch mit Ihrer Agentur für Arbeit. Ein erstes Konzept hilft dabei, Ihr Vorhaben klar zu präsentieren. Danach erstellen wir gemeinsam alle benötigten Unterlagen und bereiten den weiteren Ablauf vor.
2. Ihr persönliches Weiterbildungs-Konzept.
Auf Basis Ihrer persönlichen Analyse entwickeln wir einen individuellen Lernpfad aus über 26 zugelassenen Modulen. Inhalte, Zeitaufwand und Abschluss werden gemeinsam abgestimmt – bis der Vorschlag wirklich zu Ihrer Situation passt.
Den Antrag stellt Ihr Unternehmen – wir liefern die Vorlagen.
Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Unterlagen, von der Maßnahmenbeschreibung bis zu Zertifikaten. So bleibt Ihr Aufwand minimal. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit stellen wir sicher, dass alles vollständig vorbereitet ist.
Die Entscheidung kommt schriftlich – an Ihr Unternehmen.
Wenn die Agentur die Maßnahme abschließend bewertet hat und idealerweise die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Förderung bewilligt. Auf dem Bewilligungsbescheid stehen die Eckdaten der Maßnahme, die Förderhöhe und der Zeitrahmen. Wichtig: Die Bewilligung muss vor dem Start der Weiterbildung vorliegen.
4. Persönliche Einweisung vor dem ersten Tag.
Nach der Bewilligung zeigen wir Ihnen in einer persönlichen Einweisung, wie Learnix funktioniert: virtueller Klassenraum, Lernmaterialien, Projektarbeit und feste Ansprechpartner. So starten Sie vorbereitet – nicht ins Ungewisse.
Eingebettet in Ihren Betriebsalltag.
Sobald die Bewilligung vorliegt, vereinbaren wir mit Ihnen und Ihren Mitarbeitenden ein Onboarding-Gespräch. Die Weiterbildung läuft eingebettet in die betriebsübliche Arbeitszeit – nicht außerhalb. So bleibt das Tagesgeschäft handhabbar und das Gelernte kann direkt im Job angewendet werden.

Fünf Voraussetzungen – kurz, klar und unverhandelbar.
Zertifizierter Bildungsträger
Mindestumfang: 120 Stunden
Letzter Berufsabschluss mindestens 2 Jahre her
Letzte QCG-Förderung mindestens 2 Jahre her
Allgemein verwertbare Kompetenzen


Hinweis:
Es ist vergleichbar mit einem Führerschein. Das sind die Mindestvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit überhaupt über eine Förderung entschieden werden kann. Im nächsten Schritt prüft die Agentur Für Arbeit, ob es eine arbeitsmarktrechtliche Relevanz hat und es handelt sich um eine Ermessensentscheidung ohne rechtlichen Anspruch. Das bedeutet auch, hier gibt es noch weitere Prüfmechanismen, welche sie idealerweise mit ihrer zuständigen Agentur einmal absprechen. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall je Mitarbeiter. Wir helfen Ihnen, die Anfrage entsprechend vorzubereiten – ehrlich und sauber.
Förderfähig sind viele.
Passend für dich nur wenige.
Es gibt einen Punkt, der in der Förder-Diskussion oft untergeht. Viele Anbieter werben mit „bis zu 75 % Lohnkosten zurück“ als Hauptargument – als wäre die Weiterbildung selbst nur Beiwerk. Wir sehen das anders. Die Agentur Für Arbeit ist nicht dafür, da, ihre Personalkosten zu decken.
Der echte Hebel ist die Qualifikation, nicht der Zuschuss.
Ein Lohnkostenzuschuss kann angenehm sein. Aber der echte Mehrwert entsteht, wenn Ihre Mitarbeitenden danach KI nutzen können, Prozesse digitalisieren, zukunftsfähige Kompetenzen beherrschen oder Vertriebswege in der heutigen Welt bedienen können. Das ist der Punkt, an dem sich Weiterbildung wirklich auszahlt – und der hält Jahre, nicht nur ein paar Monate. Ein Vertriebsmitarbeiter zum Beispiel 2 Stunden am Tag weiterzubilden, kostet sie viel mehr Umsatz, als das nur im Ansatz 75 % auf die 2 Stunden einspielen kann. Weswegen Bildung der einzige Hebel sein kann.
Realistische Lernzeit statt Schein-Konzepte.
Sie können keinen Mitarbeitenden 20 oder 40 Stunden pro Woche aus dem Tagesgeschäft ziehen. Wenn überhaupt nur wenig vereinzelte. Wir planen die Lernzeit so, wie sie wirklich funktioniert: typischerweise ein bis zwei Stunden pro Tag, also rund zehn Stunden pro Woche. Live-Unterricht und Projektarbeit – sauber während der Arbeitszeit, nicht „nebenbei“ oder „zwischendurch“.
Individuelle Lernpfade statt Standardkurs.
Wir setzen Ihre Mitarbeitenden nicht in den nächstbesten Kurs. Wir bauen für jeden Einzelnen – oder für Ihr ganzes Team – einen Lernpfad aus unseren über 26 zugelassenen Modulen. Was wirklich gebraucht wird, wird gelernt. Mehr nicht.
Sauberer Antrag, ehrliche Prognose.
Wir versprechen Ihnen keine Förderquoten, die wir nicht halten können. Wir helfen Ihnen bei Ihre Unterlagen so, dass die Agentur für Arbeit eine fundierte Entscheidung treffen kann. Wenn die Voraussetzungen aus unserer Sicht nicht passen, sagen wir das vorher – nicht, wenn der Antrag schon abgelehnt wurde. Unsere Strategie ist auch nicht ein Antrag einzureichen, obwohl wir wissen, dass dieser Antrag abgelehnt wird, um dann mit einer Rechtsabteilung vorzugehen.

Sie wollen mehrere Mitarbeitende auf einmal qualifizieren?
Wenn Sie nicht nur einen einzelnen Mitarbeitenden, sondern ein ganzes Team weiterbilden möchten – etwa Ihr Vertriebsteam auf KI-Niveau bringen, Ihre Office-Mannschaft auf Microsoft 365 schulen oder Ihre Führungskräfte fit für die digitale Transformation machen – entwickeln wir mit Ihnen ein Gesamtkonzept, das wirtschaftlich Sinn ergibt und in den Betriebsalltag passt. Eine Förderung kann auch hier greifen, wenn es sinnvoll ist und eine gewisse Relevanz am Arbeitsmarkt hat. Zeitgleich vielleicht auch sonst Stellen abgebaut werden. Vielleicht kann es auch eine Alternative zur Kurzarbeit sein. In diesem Fall gibt es sehr viele variablen, die wir ein persönlichen Gespräch gerne klären können.
Vertrauen ist gut. Zertifikate sind die Basis.
Was Sie wahrscheinlich noch wissen wollen.
Nein. Beim QCG geht die Förderung an Ihren Arbeitgeber. Sie selbst bekommen kein Geld in die Hand. Ihr Vorteil: Sie werden während Ihrer Weiterbildung weiterhin wie gewohnt bezahlt und müssen keine Kursgebühren tragen.
Das hängt von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ab. Erfahrungsgemäß rechnen wir mit mehreren Wochen zwischen Antragstellung und Bewilligungsbescheid. Wichtig: Mit der Weiterbildung darf erst nach der schriftlichen Bewilligung begonnen werden. Vorbereitende Gespräche und Konzepterstellung können wir aber schon vorher mit Ihnen führen.
Auch das kommt vor – häufig, weil eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist. Wir prüfen mit Ihnen, was der Grund war, und schauen, ob andere Förderwege passen. Manchmal ergibt es Sinn, die Maßnahme leicht anzupassen und neu einzureichen. Wir lassen Sie an dieser Stelle nicht allein.
Nein – im Gegenteil. Die Weiterbildung läuft während der betriebsüblichen Arbeitszeit. Das ist sogar Voraussetzung für den Arbeitsentgelt-Zuschuss. Typisch sind etwa zwei Stunden Lernzeit pro Tag, sauber eingeplant. So bleibt das Tagesgeschäft handhabbar. Im Rahmen der Förderung bieten wir keine Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit an. Sollten Sie ein Selbstzahler sein, ist es natürlich Ihnen überlassen. Bitte beachten Sie aber, dass die Dozenten kein Unterricht um 23:00 Uhr machen, sondern zu den Betriebszeiten des Bildungsträgers.
Ja, das geht – und ergibt oft sogar mehr Sinn, als einzelne Mitarbeitende nacheinander fortzubilden. Wir entwickeln in diesem Fall ein Gesamtkonzept, das auf Ihre Personalstruktur, Ihre Lernzeit-Kapazitäten und Ihre fachlichen Ziele zugeschnitten ist. Mehr dazu gerne in einem persönlichen Gespräch.
Dann besprechen wir mit Ihnen und der Agentur für Arbeit, wie es weitergeht. Keine Sorge - es fallen keine weiteren Kosten an. Ebenfalls sind uns Rückzahlungsverpflichtungen in dem Fall auch nicht bekannt. Wir kennen die typischen Fälle und finden mit Ihnen die saubere Lösung – ohne dass Sie auf einmal mit offenen Förderfragen dastehen.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, was bei Ihnen geht.
Wie haben einzelne Mitarbeitende, die sich weiterbilden sollen? Sie wollen wissen, ob das QCG für Sie der richtige Förderweg ist? Oder Sie planen ein größeres Konzept für mehrere Beschäftigte? Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre konkrete Situation und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.



